- Eine umfassende Beratung gehört zu unseren Aufgaben als Ihr professioneller und zuverlässiger Partner. Kontaktieren Sie uns zu Pflegethemen, Anträgen auf Pflegegrad (alte Bezeichnung: Pflegestufe), Erhöhung des Pflegegrads oder ähnliche Anliegen – wir beraten Sie gerne.
- Beratungsbesuch
Dieses Angebot richtet sich an Pflegebedürftige, die durch private Pflegepersonen (Ehepartner, Verwandte oder Nachbarn) gepflegt werden und sich das Pflegegeld von der Pflegekasse auszahlen lassen. Das Ziel des Beratungsbesuchs besteht darin, pflegende Angehörige mit praktischer und pflegefachlicher Unterstützung zu begleiten. Sprechen sie uns an – wir beraten sie gerne.
Ganzheitliche Hilfe in der häuslichen Pflege
Unser Angebot umfasst ein vielfältiges Leistungsspektrum:

Beratung und Anträge
Ambulante Pflege
- Ambulante Grundpflege – bspw. Körperpflege- und hygiene, Hilfe bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten, Unterstützung der Mobilität.
Mehr zu den Inhalten von Grundpflege nach SGB XI
- Behandlungspflege – also die häusliche Krankenpflege einschließlich bspw. Medikamentengabe, Verbandswechsel und Injektionen.
Mehr zu den Inhalten von Behandlungspflege nach SGB V
- Betreuungsleistungen, die bspw. Hilfe bei der Orientierung, Alltagsgestaltung und Pflege sozialer Kontakte umfassen.
Mehr zu den Inhalten von Betreuungspflege nach SGB XI
- Hauswirtschaftliche Versorgung – wie bspw. Einkaufen, Hilfe im Garten, Kochen oder Reinigung der Wohnung / des Hauses.
Mehr zu Hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI
- Verhinderungspflege – bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, in Urlaub zu gehen oder eine kurze oder längere Auszeit zu nehmen.
Mehr zu Verhinderungspflege in §39 SGB XI

Zusatzleistungen in der ambulanten Pflege
- Zusatzleistungen in der ambulanten Pflege
Unser Angebot lehnt sich an den Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches (SGB XI) an und wir rechnen mit der jeweiligen Pflege- bzw. Krankenversicherung ab. Kosten, die darüber hinausgehen – beispielsweise, weil kein Pflegegrad vorliegt, die gewünschten Dienstleistungen die von den Kassen gesetzlich vorgesehenen Leistungen übersteigen oder nicht durch eine private Zusatzversicherung übernommen werden – werden auf Basis einer individuellen Vereinbarung privat in Rechnung gestellt.
Die umfassende Beratung zu den möglichen Pflegeleistungen und die dazugehörige Kostendeckung gehört zu unseren Aufgaben als Partner im Pflegealltag. Auch diese Fragen sind Gegenstand des persönlichen Beratungsgesprächs, dass AlliCare vor Ort vornimmt.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Pflegesachleistungen sind Dienstleistungen, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden und von der Pflegeversicherung finanziert werden. Diese Leistungen umfassen Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Beispiel: Eine pflegebedürftige Person erhält Unterstützung durch einen Pflegedienst, der zweimal wöchentlich bei der Körperpflege und beim Anziehen hilft.
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die an pflegebedürftige Personen gezahlt wird, die von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause betreut werden.
Beispiel: Eine pflegebedürftige Person im Pflegegrad 3 erhält monatlich Pflegegeld, da sie von ihrer Tochter zu Hause gepflegt wird.
Pflegegrade sind Einstufungen, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person bestimmen. Es gibt fünf Pflegegrade, die den Umfang der benötigten Unterstützung festlegen.
Beispiel: Eine Person mit erheblichen Einschränkungen der Selbstständigkeit wird in Pflegegrad 4 eingestuft und erhält entsprechende Leistungen
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung von derzeit 125,00 Euro, die für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann, um pflegende Angehörige zu unterstützen.
Beispiel: Eine Familie nutzt den Entlastungsbetrag, um einmal wöchentlich eine Haushaltshilfe zu engagieren, die bei der Reinigung der Wohnung hilft.
Verhinderungspflege ist eine Leistung, die es ermöglicht, dass eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernimmt, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist, z.B. durch Urlaub oder Krankheit.
Beispiel: Ein pflegender Ehemann nutzt die Verhinderungspflege, um für eine Woche in den Urlaub zu fahren, während ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung übernimmt.
Wohnraumanpassungen sind bauliche Maßnahmen, die das Wohnumfeld an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen anpassen, um die Selbstständigkeit und Sicherheit zu erhöhen. Die Pflegeversicherung fördert bauliche Veränderungen oder die entsprechende Ausstattung des Wohnumfelds von Pflegebedürftigen mit bis zu 4.000 Euro (ab 2025: 4.180 Euro) pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme.
Beispiel: Ein Badezimmer wird barrierefrei umgebaut, indem eine ebenerdige Dusche und Haltegriffe installiert werden.
Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die Arbeitnehmern gewährt wird, wenn sie kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen. Das Pflegeunterstützungsgeld wird grundsätzlich von der Pflegekasse Ihres Angehörigen gezahlt. Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld haben Arbeitnehmer deren Arbeitgeber während der Freistellung das Gehalt nicht weiterzahlt.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer nimmt eine Woche frei, um die Pflege seiner Mutter nach einem Krankenhausaufenthalt zu organisieren, und erhält dafür Pflegeunterstützungsgeld.
Die Pflegeversicherung zahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) festgestellt werden.
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen, bspw.
- aufgrund von Krankheit oder Behinderung (unabhängig von Alter, Art der Erkrankung/ Behinderung oder Grad der Erwerbsminderung),
- bei regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie im hauswirtschaftlichen Bereich und für eine Dauer von voraussichtlich mindestens sechs Monaten (es sei denn, die voraussichtliche Lebensdauer ist geringer)
Basierend auf der Begutachtung wird ein Pflegegrad (von 1 bis 5) festgestellt. Der Pflegegrad bestimmt Art und Umfang der Leistungen durch die Pflegeversicherung.
Die Pflegeversicherung zahlt, sobald der Pflegegrad festgestellt ist und entsprechende Leistungen beantragt wurden.
Es ist wichtig, sich gut zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, um alle verfügbaren Leistungen optimal zu nutzen. Wir beraten Sie gerne.
Fragen zu den unterschiedlichen Leistungen:
Grundpflege umfasst grundlegende pflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Diese Leistungen werden nach dem Sozialgesetzbuch XI abgerechnet (einzelne Leistungskomplexe oder Stundensätze nach Leistungskatalog gemäß § 89 Sozialgesetzbuchs (SGB) XI).
Beispiel: Ein Pflegedienst berechnet für eine Stunde Grundpflege, in der das Ankleiden und die morgendliche Körperpflege durchgeführt wird.
Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften durchgeführt werden, wie z.B. Wundversorgung oder Medikamentengabe. (Verordnung vom Hausarzt nach Leistungskatalog gemäß §37 Sozialgesetzbuch (SGB) V).
Beispiel: Eine Pflegekraft führt täglich die Wundversorgung bei einem Klienten durch, basierend auf der Verordnung des Hausarztes.
Betreuung umfasst Maßnahmen zur Unterstützung im Alltag, die über die Grundpflege hinausgehen, wie soziale Betreuung und Begleitung bei Aktivitäten (einzelne Leistungskomplexe oder Stundensätze nach Leistungskatalog gemäß § 89 Sozialgesetzbuchs (SGB) XI).
Beispiel: Eine Betreuungskraft begleitet eine ältere Dame zum wöchentlichen Einkauf und leistet ihr Gesellschaft.
Hauswirtschaftliche Leistungen umfassen Tätigkeiten wie Reinigung, Einkaufen und Kochen, um den Alltag der pflegebedürftigen Person zu erleichtern (einzelne Leistungskomplexe oder Stundensätze nach Leistungskatalog gemäß § 89 Sozialgesetzbuchs (SGB) XI).
Beispiel: Ein Dienstleister übernimmt einmal wöchentlich die Reinigung der Wohnung und das Einkaufen für einen Pflegebedürftigen.